Whistleblowing
Allgemeine Informationen zum „Whistleblowing“ bei den Wiener Sozialdiensten
Die Wiener Sozialdienste haben ein System zur Abgabe von Hinweisen eingerichtet, auch bekannt als „Whistleblowing-System“, um wirtschaftskriminelle Handlungen zu melden und Wirtschaftskriminalität vorzubeugen.
Was bedeutet „Whistleblowing“?
Whistleblowing bezeichnet das Aufdecken von Missständen und richtet sich nicht gegen alltägliche Probleme am Arbeitsplatz. Es zielt darauf ab, Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Bestechung oder Finanzbetrug zu verhindern. Whistleblowing ist keine Denunziation, sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit.
Wie kann ich einen Hinweis abgeben?
Für die Einreichung von Hinweisen steht eine „Hintbox“ zur Verfügung. Sie können anonym Hinweise geben.
Die Hintbox ist über diesen Link rund um die Uhr erreichbar:
https://sobit.hintbox.at/
Nach der Einreichung erhalten Sie Zugangsdaten zu einem persönlichen Login-Bereich, in dem Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung einsehen und vertraulich mit der Anlaufstelle kommunizieren können. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Die Hintbox der Wiener Sozialdienste steht allen Personen offen, die eine gegenwärtige oder ehemalige berufliche Verbindung zu den Wiener Sozialdiensten haben und Informationen über Rechtsverletzungen besitzen. Dazu gehören Arbeitnehmer:innen, Praktikant:innen, Auszubildende, Selbständige, Mitglieder von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen sowie Arbeitnehmer:innen von Auftragnehmer:innen oder Lieferant:innen.
Whistleblowing bei den Wiener Sozialdiensten ist zu folgenden Themen möglich: öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen sowie Verhinderung und Ahndung von bestimmten Straftaten.
Fälle von Diebstahl, Untreue, Gleichbehandlungsrechtsverletzungen, Arbeitsrechtsverstöße oder Lohn- und Sozialdumping können nicht über die Hintbox der Wiener Sozialdienste gemeldet werden. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten oder an Ihren Betriebsrat.
Das Datenschutz-Team der SobIT GmbH ist die Anlaufstelle der Wiener Sozialdienste. Die Mitarbeiter:innen der SobIT unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. SobIT handelt hier eigenständig und ist unabhängig von den Weisungen der Wiener Sozialdienste. Sie erhalten spätestens nach drei Monaten einen Bericht über ergriffene Folgemaßnahmen.
Sie sind als Hinweisgeber:in durch das Gesetz vor möglichen negativen Konsequenzen geschützt. Die Wiener Sozialdienste müssen Ihre Identität schützen, um sicherzustellen, dass Sie aufgrund Ihres Hinweises nicht entlassen, benachteiligt, diskriminiert oder ungerecht behandelt werden.
Die eingegangenen Hinweise werden von einer unabhängigen internen Stelle, der sogenannten Anlaufstelle, geprüft. Diese Stelle übernimmt die Aufgabe der Untersuchung und Bewertung der gemeldeten Informationen. Sie gewährleistet einen fairen und objektiven Umgang mit den Hinweisen. Nach einer gründlichen Prüfung werden angemessene Maßnahmen ergriffen, um den gemeldeten Verstoß zu beheben oder gegebenenfalls strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym abzugeben. Wenn Sie jedoch Ihre Identität offenlegen, erleichtert dies möglicherweise die Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Anlaufstelle. Es liegt letztendlich bei Ihnen, ob Sie sich für eine anonyme Meldung oder die Offenlegung Ihrer Identität entscheiden.
Ja, alternativ zur Hintbox können Sie sich an das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wenden: www.bak.gv.at
Die Wiener Sozialdienste behandeln Ihre Daten vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Ihre personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck der Untersuchung und Bearbeitung des Hinweises verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.